Angelschein
Angelschein und Angelscheinverlängerung
Hier erfahrt ihr alles über den Fischereischein. Unter anderem wo man den Angelschein beantragen kann und wie man eine Angelscheinverlängerung vornimmt.
Angelschein – Voraussetzung zum Angeln in Deutschland
Wer in Deutschland angeln möchte, muss im Besitz des Fischereischeins sein – den man umgangssprachlich auch Angelschein nennt. Ohne ihn ist es einem nicht gestattet, den Angelsport auszuüben. Vergabe und Bestimmung der Vergabevoraussetzungen erfolgt auf Landesebene – was letztendlich bedeutet, dass die Regelung in jedem Bundesland auf eine unterschiedliche Weise erfolgt. Verallgemeinert kann aber gesagt werden, dass man den Fischereischein erst dann beantragen kann, wenn man zuvor die Fischereiprüfung bestanden hat. In den meisten Bundesländern ist es so, dass es lediglich einmal im Jahr einen Termin gibt, an welchem die Prüfung abgelegt werden kann.
Angelscheinverlängerung
Der Angelschein wird stets für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt. In den meisten Bundesländern können die Angler wählen, ob dieser für ein oder fünf Jahre (Kalenderjahre) gültig sein soll (die Wahlmöglichkeit wurde vermutlich aus Kostengründen eingeführt, weil der Fischereischein mit fünfjähriger Gültigkeit bei rund 60 Euro liegt – und das vor allem für Jungangler eine Menge Geld bedeutet). Sofern der Inhaber nach Ablauf der Gültigkeitsdauer weiterhin in Deutschland angeln möchte, so muss er eine Angelscheinverlängerung vornehmen. Die Verlängerung des Angelscheins kann er auf dem Amt vornehmen lassen, welches den Angelschein ausgestellt hat. In aller Regel wird die Angelscheinverlängerung nicht sofort vorgenommen, sondern nimmt ein paar Tage in Anspruch.
Touristenfischereischein
Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass auch in Deutschland durchaus die Möglichkeit besteht, ohne Angelschein zu fischen. Zum einen soll das Fischen auf bestimmte Friedfischarten in Mecklenburg-Vorpommern ohne Fischereischein möglich sein, zum anderen stellen die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein seit einiger Zeit den so genannten Touristenfischereischein aus, der von jedem Volljährigen beantragt werden kann, ohne eine Prüfungsleistung ablegen zu müssen. Im eigentlichen Sinne ist der Touristenfischereischein für ausländische Touristen gedacht, die in Deutschland angeln möchten – jedoch kann er auch von allen Bundesbürgern beantragt werden. Zur Beantragung muss lediglich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden. Allerdings hat der Schein nur eine Gültigkeit von 30 Tagen und kann lediglich einmal im Kalenderjahr beantragt werden.